Probatorische Sitzungen
Das
Erstgespräch ist in jeder Therapie sehr entscheidend. Schließlich geht es für Sie als PatientIn darum, herauszufinden, ob
Sie sich mit mir als TherapeutIn auf eine längere, intensive Erforschung Ihres Innenlebens einlassen wollen bzw. können. Jede
Therapie hat auch schmerzhafte Phasen und für niemanden ist es einfach, sich tatsächlich für eine Veränderung zu entscheiden.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass Sie dafür in ihrer TherapeutIn ein Gegenüber erleben, zu der Sie aus Ihrem Bauchgefühl
heraus genug Vertrauen empfinden, Sie gut und kompetent auf diesem Weg zu begleiten.
Auch für mich als TherapeutIn besteht in diesem Gespräch die Aufgabe zu klären, ob eine gemeinsame Therapie einen Sinn macht.
Das beginnt mit der Frage, ob von Ihrer Diagnose her überhaupt eine Richtlinientherapie in Frage kommt und wenn ja, welche.
Die Hoffnungen und Erwartungen, die Sie an eine Therapie setzen, müssen geklärt werden, ebenso wie Ihre tatsächliche
Veränderungsmotivation. Zu diesem Zweck muss auch besprochen werden, wie beispielsweise Ihre Umwelt incl. Partner und Verwandte
vermutlich auf eine Veränderung von Ihnen reagieren wird. Häufig gehen nämlich unser bewusstes Wollen und unsere unbewussten
Triebkräfte in verschiedene Richtungen. Wenn eine Patientin etwa unbewusst große Ängste hat, Ihren Mann zu verlieren, wenn sie
sich zu sehr verändert, wird sie vermutlich - möglicherweise entgegen ihrer vordergründig gefühlten Absicht - nur sehr
eingeschränkt bereit sein, sich innerlich auf "gefährliche Themen" wirklich einzulassen. In einem solchen Fall müht sich auch die
beste TherapeutIn oft vergebens und eine entsprechende Therapie kann zu einem mühevollen, unbefriedigenden Unterfangen für TherapeutIn
und PatientIn werden. Mit anderen Worten: Auch die "Risiken" einer Psychotherapie müssen anfangs mit Ihnen besprochen werden.
Um beiden Beteiligten die Gelegenheit zu geben, diese Fragen in guter Weise zu klären, für Sie als PatientIn also herauszufinden,
ob die besuchte TherapeutIn auch wirklich "die Richtige" ist, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ein ausführliches erstes
Gespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine á 50 Minuten. Diese ersten Probe-Gespräche heißen entsprechend "
probatorische Sitzungen".
Wie es anschließend weitergeht, ist im Falle von Privatversicherungen abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag individuell unterschiedlich und jeweils gemeinsam abzuklären.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Seite der Psychotherapeutenkammer
www.BPtK.de.